Grauwasser-Kläranlage genehmigen lassen

Tiny House von unserem Freund Rabe Ralf

Die Genehmigungsfähigkeit

Generell ist die baurechtliche Zulassung für Ihr Tiny House davon abhängig, wie Sie es nutzen und wie es konkret aussieht: steht es auf einem Fundament oder „auf Rädern“? 
Wollen Sie Ihr Tiny House als Wohnhaus, Ferienhaus oder Wochenendhaus nutzen, müssen Sie sich dafür eine Baugenehmigung holen. Diese stellt das örtliche Bauamt Ihnen entweder für eine dauerhafte Nutzung oder für eine nur zeitweise Nutzung aus. Vorausgesetzt, das Tiny House steht auf einer von Ihrer Gemeinde dafür geplanten oder genehmigungsfähigen Fläche.

Mit diesem Bauantrag erklären Sie, wie die Ver- und Entsorgung für das Tiny House geregelt werden soll. Strom, Trinkwasser, Müllentsorgung und Abwasser muss geregelt sein.

Abwasserleitung

Abwasser-Anschlusszwang an das Kanalnetz

Willst Du Dein Grauwasser einfach für die Gartenbewässerung aufarbeiten, dann ist der Betrieb der Anlage nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig.  Das nennt sich dann "unechte Gewässernutzung". Du baust einfach Deine Anlage, sammelst das gereinigte Grauwasser in einer Zisterne und bewässerst von dort aus Deinen Garten. Der Überlauf der Zisterne muss dann wieder in das Kanalnetz geleitet werden.

Wenn Du keinen Kanal vor der Tür hast, dann ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig. Hast Du einen Bach in der Nähe, dann musst Du die Ableitung des gereinigten Grauwassers in diesen beantragen. Hast Du keinen Bach (Gewässer zweiter Ordnung) auf dem Grundstück, dann muss das Wasser versickert werden.

Für diese Einleitung ist immer eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig.

Tiny House Foto der Versuchsanlage

Bewässerung genehmigungsfrei

Eine indirekte Gewässernutzung (Beregnung) ist im Gegensatz dazu genehmigungsfrei! Sie müssen jedoch sicherstellen, dass das gereinigte Grauwasser während der Frostperiode gesammelt wird und erst wenn der Boden aufnahmefähig, es verregnet wird. Oder während der Frostperiode in den Kanal geleitet wird.

Sehr gern unterstützen wir Dich bei der Beantragung der Kläranlage oder beraten Dich beim Gang durch die Behörden. Bitte frag und per E-Mail an: - oder rufe an: +49/034322 40423.